Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 2023)

Jäckle Frische-Partner GmbH
Industriestraße 6
89081 Ulm-Lehr
 

 

1. Allgemeines

Unser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmen gemäß § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

 

Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, von uns nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen des Unternehmens die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

Unsere AGB gelten auch für zukünftige Bestellungen des Kunden, wenn es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Hauptsitz.

 

 

2. Angebote und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend hinsichtlich Liefermenge, Lieferzeit und Preis.

 

Mit Neukunden wird ein Termin zur persönlichen Besprechung vereinbart, in dem alle Daten und Wünsche des Kunden auf einem Kundendatenblatt notiert werden. Der Kunde erhält unsere AGB und unsere Datenschutzerklärung. Wenn die Kunden das ausgefüllte Kundendatenblatt unterzeichnet haben, ist der Vertrag geschlossen. Sie erhalten Ihre Kundennummer.

 

Bestellungen sind unter der Kundennummer aufzugeben.

 

Jede Lieferung enthält Begleitpapiere und/oder die Rechnung. Die Rechnungstellung erfolgt je nach Vereinbarung monatlich oder bei jeder Lieferung.

 

 

3. Preise / Mindestbestellwert

Alle Preise sind Nettopreise, hinzu kommt die gesetzlich geltende Mehrwertsteuer in der jeweiligen Höhe.

 

Die Berechnung des Preises erfolgt auf das Gewicht, das bei uns kontrolliert wurde. Nachlässe für Gewichtsverlust werden nicht gewährt. Gefrierschwund geht zulasten des Kunden.

 

Bestellungen zur Auslieferung bedürfen einem Nettobestellwert von mindestens € 400,00. Beträgt der Netto-Auftragswert weniger als € 550, berechnen wir eine Frachtzulage von € 20,00. Bei einem Nettoauftragswert ab € 550 liefern wir frei Haus.

 

Soll die Bestellung per Post oder einem anderen Dienstleister verschickt werden, richten sich die Preise für Verpackung und Versand nach den dort jeweils anfallenden Kosten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

4. Zahlung / Aufrechnungsverbot / Zurückbehaltungsrecht

Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Kosten der Überweisung trägt der Kunde. Eingehende Zahlungen des Kunden werden nach § 366 Abs. 2 BGB verrechnet.

 

Der Zahlungsverzug des Kunden tritt automatisch nach Ablauf von 7 Tagen nach Fälligkeit ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

 

Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir nach § 288 BGB berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatzes (§ 247 BGB) zu berechnen, mindestens jedoch in Höhe des jeweiligen gesetzlichen Verzugszinses. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass uns in Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, sofern wir nicht lediglich gesetzliche Zinsen verlangen. Wir behalten uns das Recht vor, einen nachweislich höheren Verzugsschaden geltend zu machen.

 

Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, werden alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort zur Zahlung fällig.

 

Tritt in den Vermögensverhältnissen des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung ein, die unseren Anspruch gefährdet, so sind wir berechtigt, Vorkasse oder angemessene Sicherheit zu verlangen. Das gilt auch dann, wenn uns solche vor Vertragsschluss vorhandene Umstände erst nachträglich bekannt werden. Wird die Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung innerhalb der Nachfrist nicht geleistet, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt Erfüllung zu Verlangen.

   

Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nicht zu, es sei denn, die Gegenforderung, auf die die Rechte gestützt werden, ist rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.

   

Die Abtretung einer Forderung gegen uns an Dritte ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet. Wir sind zur Abtretung unserer Forderungen an Dritte berechtigt.

 

 

5. Lieferzeit / Lieferung / Lieferverzug

Alle von uns genannten Lieferfristen und -termine gelten nur annähernd, es sei denn, die Fristen sind im Vertrag ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

   

Wird die Lieferung oder Auftragsdurchführung durch Umstände verzögert, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, insbesondere durch höhere Gewalt, Energie- oder Rohstoffmangel, Arbeitskraftmangel, behördliche Verfügungen, Auswirkungen von Arbeitskämpfen, Krieg, Streik, Aussperrung oder dergleichen, verlängern die Frist und verschieben die Termine entsprechend ihrer Auswirkungen. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, so kann jede Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten, ohne dass sich hieraus für die andere Vertragspartei Ersatzansprüche mit Ausnahme für bereits erbrachte Leistungen, ergeben.

 

Bei Lieferverzögerungen kann der Kunde vom Vertrag nur dann zurücktreten, wenn die Lieferung bei einem verbindlich vereinbarten Liefertermin auch innerhalb von sieben Arbeitstagen ohne rechtfertigenden Grund nicht erfolgt.

 

Wir sind zu Teillieferungen und -leistungen jederzeit berechtigt.

 

Geraten wir mit unserer Lieferverpflichtung in Verzug, kann der Kunde – sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist – eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzugs von 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Preises, für den Teil der Lieferungen verlangen, der wegen des Verzugs nicht zweckdienlich verwendet werden konnte.

 

Sowohl Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die v. g. Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit gehaftet wird.

 

Eine Rückgabe ausgelieferter Ware (Retoure) ist nur auf Grund einer mit uns zu schließenden schriftlichen Vereinbarung möglich. Ohne das Vorliegen einer solchen Vereinbarung gilt die Rücknahme auch im Fall der Erteilung einer Warenempfangsquittung nicht als Anerkenntnis.

 

Die Beweislast hinsichtlich des Vorhandenseins etwaiger Mängel liegt stets beim Kunden.

 

6. Gefahrtragung und Annahme

Der Kunde trägt die Gefahr der Lieferung ab Werk bzw. unserem Auslieferungslager. Wird die Lieferung auf dem Transport oder bei dem Kunden beschädigt, zerstört oder gestohlen, so sind Ersatzansprüche mit Ausnahme der durch Versicherungen abgedeckten Risiken ausgeschlossen, es sei denn, wir haften wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Verpflichtung des Kunden zur Bezahlung des Kaufpreises in voller Höhe bleibt bestehen. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tage der Mitteilung über die Versandbereitschaft auf den Kunden über.

 

Verweigert der Kunde die Annahme der Lieferung, ohne dass er hierzu berechtigt ist, können wir nach unserer Wahl vom Vertrag zurücktreten und / oder Schadensersatz in Höhe von 15 % des vereinbarten Nettoauftragswertes verlangen. Dabei behalten wir uns die Berechtigung zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens ausdrücklich vor. Dem Kunden seinerseits bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

 

 

7. Verpackung

Eine Rücknahme von Einwegverpackungen wird - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Sie kommt ferner nicht in Betracht, soweit hierfür ein System der Abfallbeseitigung nach § 6 Abs. 3 der VerpackungsVO eingerichtet wurde, an dem Hersteller bzw. Vertreiber der Ware beteiligt sind und das von den zuständigen Behörden anerkannt ist.

 

Mehrwegverpackungen können zu mit uns vorab fest zu vereinbarenden Zeitpunkten zurückgegeben werden. Hierfür entstehende Pfandkosten sind im Rahmen gesonderter Abrechnungen zu erfassen. Entsprechendes gilt für Einwegverpackungen, soweit für diese nach der VerpackungsVO eine Pfanderhebung erfolgt.

 

Eventuelle sonstige von uns überlassene Transportmittel bleiben auch bei Pfandhinterlegung unser Eigentum. Sie sind vom Kunden zum zweckbestimmten Gebrauch an uns zurückzugeben; andernfalls sind wir berechtigt, dem Käufer die Wiederbeschaffungskosten in Rechnung zu stellen.

 

Ein vom Dualen System (Grüner Punkt)  geltend gemachter „Verpackungspfennig“ wird an den Kunden weitergegeben und ist nicht Bestandteil von Konditionsvereinbarungen.

 

Sofern sich auf Grund geänderter gesetzlicher Bestimmungen die Rücknahmeverpflichtung für Verpackungen im Sinne des § 3 der VerpackungsVO zu unseren Lasten auswirkt, werden sich die Parteien über eine diese Mehrbelastung ausgleichende Vertragsanpassung verständigen.

 

 

8. Lagerhinweise  

Die Lagerung und Aufbewahrung der gelieferten Ware hat unter Beachtung der jeweils geltenden Hygienevorschriften (Verordnungen) der einzelnen Bundesländer zu erfolgen.

   

Die Lagerung und Aufbewahrung von Frischware muss bei der deklarierten Temperatur erfolgen.

 

 

9. Amtliche Probeentnahmen    

Bei amtlichen Probeentnahmen ist unbedingt eine Gegenprobe zu fordern und uns unverzüglich in der vom Beamten übergebenen und amtlich versiegelten Form zur Gegenuntersuchung zu übersenden oder unserem Beauftragten zu übergeben.

 

 

10. Kennzeichnung    

Bei abweichendem Orts- und Handelsbrauch ist die richtige Kennzeichnung der Ware für den Weiterverkauf Aufgabe des Bestellers.

 

  

11. Mängelhaftung     

Für Mängel haften wir nur wie folgt:

Die Ware ist sofort bei Empfang auf Unversehrtheit, Vollständigkeit und Mängel zu prüfen.

 

Offensichtliche Mängel und sonstige Reklamationen müssen uns spätestens innerhalb 24 Stunden, bei flüssigen Milchprodukten (z.B. Milch, Joghurt, Sahne) jedoch 6 Stunden nach Empfang der Ware, in jedem Fall aber vor Bearbeitung und Weitergabe an Dritte angezeigt werden. Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen und die Ware gilt als genehmigt, § 377 HGB. Versteckte Mängel müssen uns unverzüglich, spätestens innerhalb der vorgenannten Fristen nach deren Entdeckung angezeigt werden, anderenfalls gilt die Ware als genehmigt.

 

Die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge liegt beim Besteller.

    

Die beanstandete Ware ist sachgemäß zu lagern und zu behandeln. Rücksendungen können nur nach unserem vorherigen schriftlichen Einverständnis erfolgen. Angebrochene Verpackungen und angeschnittene Laibe usw. werden nicht zurückgenommen.

 

Soweit ein Mangel vorliegt, der nachweislich vor Gefahrenübergang entstanden ist, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl die Nacherfüllung in Form einer Gutschrift oder durch Lieferung einer mangelfreien Ware durchzuführen. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, hat der Käufer alle übrigen gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

  

Schnittkäse darf zur qualitativen Untersuchung nicht geschnitten, sondern nur gebohrt werden.

 

    

12. HAFTUNG

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrags gefährdet wird, beschränkt sich unsere Haftung sowie die unserer Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.


Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzungen die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften wir sowie unsere Erfüllungsgehilfen nicht.


Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

 

Soweit der Schaden durch eine vom Kunden für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haften wir nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Kunden wie bspw. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung. Dies gilt auch für Schäden, die durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursacht werden.

 

Die Haftung wegen Lieferverzugs ist in Ziff. 5 abschließend geregelt.

 

Falls wir eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie gewähren, ist eine Haftung für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen, sofern dies nicht einzelvertraglich schriftlich gesondert vereinbart wurde.

 

Der Kunde stellt uns von allen Nachteilen frei, die uns durch Dritte wegen schädigender Handlungen des Kunden – gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig – entstehen können.

 

 

13. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen - unabhängig aus welchem Rechtsgrund -, die uns gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, vor. Der Besteller darf die Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen.

  

Der Kunde ist zum Weiterverkauf der Ware im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebes berechtigt, solange er nicht in Verzug ist.

  

Bei Weiterveräußerung unserer Ware geht die Kaufpreisforderung des Kunden in Höhe unserer Forderung unmittelbar auf uns über. Der Kunde ist jedoch ermächtigt, die Forderung aus dem Weiterverkauf einzuziehen. Diese Ermächtigung können wir widerrufen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde hat uns in diesem Falle die Schuldner der abgetretenen Forderung und den Schuldnern die Tatsache der Abtretung mitzuteilen.

  

Wir verpflichten uns, die vorstehende Sicherung nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernde Forderung um 20% übersteigt.

  

 

14. Datenschutz  

Unsere Datenschutzhinweise sind unter https://www.jaeckle-kaese.de/datenschutz/ einzusehen.

 

 

15. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Sollten Inhalte dieser AGB und / oder durch Rechtsänderung unwirksam werden, tritt die dem jeweiligen Teil nahekommende rechtskonforme Regelung in Kraft. Dies ist durch Auslegung zu ermitteln.